Solaranlagen & Zubehör
Solaranlagen und Zubehör 

Verbesserte Förderkonditionen ab 15.03.2011

  • Verbesserte Förderung für Solarthermie
    Die Förderung für Solaranlagen zur kombinierten Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung wurde von 90,-EUR auf 120,-EUR je m² Gesamt-Bruttokollektorfläche angehoben. Diese verbesserte Kondition gilt bis 30. Dezember 2011, danach wieder 90,-EUR je m². Hier gelten ansonsten weiterhin die bislang bekannten Richtlinien. Beispiel: bei einer Gesamt-Bruttokollektorfläche von 17,1 m² wird aufgerundet, also 18 * 120,-€ = 2160,-€ mögliche Förderung für die Solaranlage.
  • Kombinationsbonus Solarthermie plus Holzvergaser
    Bei Antragstellung einer förderfähigen Biomasseheizung, also z.B. einen Holzvergaser Solarbayer HVS LambdaControl, plus einer Solaranlage wird das vom Staat zusätzlich gefördert. Hier kann dann der Kombinationsbonus beantragt werden, der bis 30. Dezember 2011 mit 600,-EUR, danach 500 Euro, gefördert wird.
 
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